§ 1 Allgemeines
Der Autor ist Inhaber der urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der von ihm auf der Website von know-how-market.com angebotenen Arbeit. know-how-market.com bzw. Manfred Berger agenturscouts fungiert hierbei als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Autor. Der Nutzungsvertrag kommt jedoch ausschließlich zwischen dem Autoren und dem Interessenten zustande.
§ 2 Rechte und Pflichten des Autoren
Der Autor ermächtigt Manfred Berger agenturscouts mit der Vermarktung von Präsentationsterminen im Rahmen von know-how-market.com. Der Autor steht dem Interessenten ggf. für Anpassungswünsche zur Verfügung.
§ 3 Rechteeinräumung
Der Autor sichert zu, dass er persönlicher Urheber des Entwurfs ist und über diesbezügliche Nutzungsrechte - auch soweit sie die Arbeiten und Rechte Dritter betreffen - uneingeschränkt und exklusiv verfügen kann.
§ 4 Datenschutz/Geheimhaltung
Die personenbezogenen Daten des Interessenten werden ausschließlich zur Abwicklung des Nutzungsvertrages erhoben, verarbeitet und genutzt. Ausgenommen von der Geheimhaltungspflicht ist eine eventuell erforderlich werdende Offenlegung gegenüber Behörden im Rahmen von Prüfungs- und Ermittlungsverfahren, insbesondere gegenüber den Finanzbehörden, sowie projektbeteiligten Dritten, wie z. B. dem Vermittler, mit denen Geheimhaltungsvereinbarungen eingegangen wurden.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Die Begleichung der Einstellungsgebühr für in Deutschland ansässige Anbieter erfolgt ausschließlich auf dem Wege des Lastschrifteinzuges. Daher können Konzepte auch erst dann eingestellt werden, wenn eine Lastschrifteinzugsermächtigung vorliegt. Die Einstellungsgebühr wird jeweils am Monatsanfang berechnet und belastet.
Anbieter, die im Ausland ansässig sind erhalten vor Einstellung des Konzeptes eine Rechnung über die Einstellungsgebühr für den Mindestzeitraum von 6 Monaten. Die Konzepteinstellung erfolgt sofort nach Zahlungseingang. Bei Einstellung über den Mindestzeitraum hinaus erfolgt die Rechnungsstellung rückwirkend für jeweils 3 Monate.
§ 6 Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen des Nutzungsvertrages sowie der allgemeinen Nutzungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, berührt das die Rechtsgültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Die Vertragsparteien vereinbaren, eine dem Sinn und Zweck dieser unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende Ersatzbestimmung zu treffen.
§ 8 Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Mülheim a.d. Ruhr. Es findet ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.